Hilfspakete für Musiker/innen
Abgesagte Konzerte und Festivals sorgen für Existenzängste
Durch die Corona-Pandemie machen sich auch in der Bluesszene bei Musiker/innen und Veranstaltern Existenzängste breit. Doch es gibt erste Hilfen. bluesnews hat einige Informationen zusammengetragen.
Es sind (auch) für Bluesmusiker/innen bittere Zeiten. Schon seit Monaten haben viele zu kämpfen, denn mit etwas Verspätung erreichte der Streaming-Boom schließlich doch die deutsche Bluesszene. CDs lassen sich fast nur noch auf Konzerten verkaufen (siehe den Artikel „Musik-Streaming und seine Folgen“ in bluesnews 95). Nun kam das gesellschaftliche Leben durch Corona nahezu zum Stillstand, durch abgesagte Konzerte und Festivals stehen die Künstler/innen von heute auf morgen ohne nennenswerte Einkünfte da. Neben den immer spärlicheren Einnahmen aus Plattenverkäufen fehlen auch die Gagen.
Sofortprogramme von Bund und Ländern
Dem deutschen Kulturrat zufolge sind hierzulande etwa 256.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzurechnen. Einschließlich der Künstler/innen seien rund 600.000 Selbständige in diesem Bereich tätig, bei über der Hälfte davon handele es sich um sogenannte „Mini-Selbständige“ mit einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro (nicht zu verwechseln mit Verdienst/Gewinn!). Mit solch geringen Einkünften lassen sich kaum Rücklagen bilden, daher soll es ein zeitlich befristetes staatliches Hilfspaket geben.
Steuervorauszahlungen können ab sofort nach unten korrigiert oder ausgesetzt werden. Betroffene müssen sich dazu bei ihrem Finanzamt melden. Darüber hinaus sind offensichtlich Zuschüsse (müssen nicht zurückgezahlt werden) und Darlehen geplant. Mehr dazu soll zeitnah auf den Homepages der Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer veröffentlicht werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler/innen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise gestartet. Auf Antrag gibt es ein Überbrückungsgeld von 2.000 Euro, der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. In Bayern können Firmen und Selbstständige – und somit auch Kreative – eine Soforthilfe zwischen 5.000 bis 30.000 Euro beantragen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Während bei abhängig Beschäftigten (Angestellten, Arbeitern etc.) die Arbeitslosigkeit abgefedert wird (Arbeitslosengeld I), haben Künstler/innen ein großes Problem. Die sind in aller Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Beiträge werden aber nur in die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abgeführt. Wer sich nicht freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert hat, kann auch nicht Arbeitslosengeld I beantragen. Ausnahmen können sich lediglich aus einer noch offenen Anwartschaftszeit ergeben (z. B. aus einer früheren abhängigen Beschäftigung).
Betroffene können allerdings Arbeitslosengeld II beantragen. Wichtig: Im Falle einer Bewilligung wird erst ab dem Tag gezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde. Zwar ist das ALG II an Bedingungen wie Wohnungsgröße etc. geknüpft, doch Musiker/innen müssen nicht befürchten, ad hoc in eine kleinere Wohnung umziehen oder Instrumente verkaufen zu müssen. Einige Wochen lassen sich mit ALG II vielleicht halbwegs überbrücken. Weitere Informationen gibt es hier:
KfW-Corona-Hilfe
Zu den bereits beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung zählt die „kurzfristige Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität“. Hierbei handelt es sich aber nicht um Zuschüsse, sondern Kredite.
Hilfspaket der GVL
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) bietet als Hilfspaket für ihre „freiberuflichen berechtigten ausübenden Künstler“ 250 Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen an. Außerdem prüft die GVL, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um den Berechtigten einen finanziellen Puffer zu verschaffen.
Sozialfonds der VG WORT
Die Verwertungsgesellschaft VG Wort weist auf den eigenen Sozialfonds für in Not geratene Urheber und Verlage hin. Beihilfen werden auf Antrag gewährt.
Appell an Konzertbesucher: Tickets behalten
Einige größere deutsche Konzertagenturen appellieren an die Fans und rufen zur #AktionTicketBehalten auf. Konzertbesucher sollen ihre Tickets – sofern sie es sich leisten können – behalten und somit den Betrag symbolisch den Künstler/innen spenden. Mehr Infos finden sich im Netz.
Umfrage des Deutschen Musikrats
Zum guten Schluss noch der Hinweis auf die Aktivitäten des Deutschen Musikrats, der unter anderem ein auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro für alle freiberuflichen Kreativschaffenden fordert. Außerdem wird vom Musikrat bis zum 31. März eine Umfrage zu Auswirkungen des Virus auf den Musikbereich durchgeführt, an dem alle Kulturschaffenden teilnehmen können.
- Dirk Föhrs